Recht einfach #5: Ist das deutsche Grundgesetz eine Verfassung?
Schon öfter habe ich hier, aber auch wo anders gelesen und gehört, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Daher will ich an dieser Stelle die verschiedenen Argumente behandeln, die gegen eine Verfassungsqualität des Grundgesetzes angeführt werden.
Um es vorwegzunehmen: Ich bin - genauso wie übrigens auch alle Verfassungsrechtler, die ich kenne - davon überzeugt, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist. Und zwar ist es eine Verfassung im formellen (= Niederlegung der Staatsgrundordnung in gesetzlicher Weise) und materiellen (Rechtsregeln über Grundlagen, Aufbau und Tätigkeit des Staates) Sinne.
Ich werde die Zweifel aber anhand der folgenden Fragen behandeln. Der Übergang zwischen den einzelnen Punkten ist oft aber fließend. Mir ist dabei natürlich auch bewusst, dass es bestimmt auch manche geben wird, die meine Antworten dazu nicht überzeugend finden.
I. Warum heißt es dann Grundgesetz und nicht Verfassung?
Das ist zunächst natürlich erstmal ein sehr formales Argument. Nachdem eine Verfassung aber nicht zwingend den Namen "Verfassung" haben muss, ist es vor allem kein zwingendes Argument. Auch in manchen anderen Ländern trägt die Verfassung einen anderen Namen.
Der Name Grundgesetz hat seinen Ursprung in der damaligen Situation: Deutschland war geteilt und man hoffte auf eine baldige Wiedervereinigung. Um die Trennung nicht zu zementieren, vermied man den Begriff "Verfassung" auch bewusst und erschuf mit dem Grundgesetz zunächst ein Provisorium. Der ursprüngliche Plan war, dass man mit der Wiedervereinigung eine neue, endgültige Verfassung erstellt und darüber abstimmen lässt. Wie wir aber mittlerweile wissen, dauerte es bis zur Wiedervereinigung noch ganze 40 Jahre. In dieser Zeit hat sich das Grundgesetz bewährt und wurde auch zum Vorbild für verschiedene andere Verfassungen.
Zusammengefasst: Anfangs war das Grundgesetz nur als provisorische Verfassung gedacht. Dennoch erfüllte es schon anfangs die Voraussetzungen für eine Verfassung und war damit auch eine. Spätestens mit der Wiedervereinigung ist es zur endgültigen Verfassung geworden.
II. Sagt Art. 146 GG nicht indirekt, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist?
Nein. Art. 146 GG sagt zwar, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn "eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist", aber das bedeutet nicht, dass das Grundgesetz selbst nicht auch eine Verfassung ist. Es bedeutet übrigens auch nicht, dass eine solche neue Verfassung geschaffen werden soll oder muss. Es ist eine reine Ablöseklausel, die besagt, wie lange das Grundgesetz gilt.
Auch das hat seinen Ursprung zumindest auch darin, dass das Grundgesetz anfangs als Provisorium gedacht war. Im Grunde ist dieser Artikel aber nur eine Wiederholung des sowieso offensichtlichen: Mit einer neuen Verfassung verliert eine alte automatisch ihre Geltung. Dementsprechend überlegte man bei der Wiedervereinigung auch, ob man diesen Artikel streicht, hat das dann aber auf Wunsch der Linken nicht getan.
Man kann jetzt auf die Idee kommen und mit dem Wortlaut argumentieren: "Da steht eine Verfassung und nicht eine andere/neue Verfassung!". Dem kann man aber mit verschiedenen anderen Stellen des Grundgesetzes entgegnen:
- Präambel: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. - Art. 5 Abs. 3 S. 2 GG: "Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
- Art. 21 Abs. 4 GG: "Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht"
- Art. 26 Abs. 1 GG: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig."
- usw.
Indirekt sagt somit das Grundgesetz sogar selbst, dass es eine Verfassung ist.
III. Aber muss eine Verfassung nicht vom Volk gewählt werden?
Nein, das ist tatsächlich keine Voraussetzung für eine Verfassung. Wenn das so wäre, hätte Deutschland noch nie eine Verfassung gehabt! Soweit ich das in Erfahrung gebracht habe, gab es weder für die Weimarer Reichsverfassung, noch die Paulskirchenverfassung und auch nicht für die Bismarcksche Reichsverfassung eine Volksabstimmung.
Das Grundgesetz wurde durch die Landesparlamente (mit Ausnahme von Bayern) beschlossen. Damit liegt auch eine (indirekte) Beteiligung des Volkes vor.
Eine direkte Volksabstimmung war damit auch bei der Wiedervereinigung nicht erforderlich. Zwar war dies ja der ursprüngliche Plan, jedoch sah das Grundgesetz selbst in Art. 23 GG a.F. auch eine andere Möglichkeit vor:
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Weil sich das Grundgesetz so bewährt hat und eine Abstimmung auch die Schnelligkeit der Wiedervereinigung gefährdet hätte, hat man den Weg über Art. 23 GG a.F. und nicht über Art. 146 GG gewählt. Das war durchaus legitim und meiner Meinung nach auch sinnvoll.
Eine andere Frage wäre, ob eine direkte Volksabstimmung über das Grundgesetz schöner wäre. Das vielleicht schon. Aber trotzdem fände ich es nicht sinnvoll, jetzt über das Grundgesetz direkt abzustimmen:
- Eine solche Abstimmung würde viele Probleme aufwerfen: Soll man nur mit "Grundgesetz: ja oder nein?" abstimmen lassen? Ich habe keine Zweifel daran, dass mit einer großen Mehrheit für das Grundgesetz gestimmt würde. Das wäre dann eine rein formelle Abstimmung, die aber ziemlich aufwendig wäre und keinen wirklichen Mehrwert hätte. Wenn man dagegen auch über Alternativen abstimmen lassen würde, stellte sich die Frage, wer diese bestimmen darf. Auch dies würde die wenigsten zufriedenstellen. Zudem hat das Grundgesetz so viele einzelnen Regelungen, die die wenigsten Menschen kennen, interessieren oder verstehen. Staatsorganisationsrecht ist nicht einfach und sehr trocken. Wie will man aber sinnvoll über etwas abstimmen, das viele nicht verstehen? Das stelle ich mir ziemlich kompliziert vor.
- Das Grundgesetz hat sich bewährt. Ich weiß von keiner Verfassung, die ich vorziehen würde. Die Kritik am Grundgesetz als Verfassung ist (soweit ich das bisher mitbekommen habe) ausschließlich formeller Natur. Inhaltlich ist mir, zumindest was das Grundgesetz als Ganzes betrifft, noch keine wirkliche Kritik bekannt. Insofern sehe ich auch kein Bedürfnis der Bevölkerung nach einer Abstimmung, die über ein "Es war zwar nicht erforderlich, aber es ist schöner, wenn das Volk auch noch einmal gesagt hat, dass es das Grundgesetz gut findet." hinausgeht. Etwas anderes wäre dann, wenn sich herausstellen würde, dass eine sehr große Anzahl an Bürgern inhaltlich mit dem Grundgesetz nicht einverstanden ist. Ich denke aber nicht, dass das in absehbarer Zeit der Fall sein wird.
- Im Laufe der letzten 70 Jahre hat sich eine Rechtsprechung und Auslegung des Grundgesetzes entwickelt. Wenn wir plötzlich eine andere Verfassung hätten, würde das für die ersten Jahre eine ziemliche Rechtsunsicherheit bedeuten. Und das wäre nicht nur für Juristen problematisch. ^^
Diese Punkte über die Sinnhaftigkeit einer Abstimmung über das Grundgesetz sind nur meine eigene spontane Meinung. Wie gesagt hat das aber mit der Frage, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist, nichts zu tun!
IV. Zusammenfassung
Wie ihr es vielleicht bemerkt habt, finde ich das Grundgesetz super. Und ja, es ist eine Verfassung, auch wenn es ursprünglich als Provisorium gedacht war. (Die Einkommensteuer war übrigens auch ursprünglich ein Provisorium in England, um einen Krieg zu finanzieren. Das hat mit meinem Beitrag eigentlich nicht wirklich etwas zu tun. Ich wollte es einfach mal erwähnen.) Die Gegenargumente sind meiner Meinung nach nicht überzeugend. Obwohl unter Juristen fast alles umstritten ist, habe ich daher auch noch von keinem Rechtswissenschaftler gelesen, der ernsthafte Zweifel daran hat, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist.
Wenn ihr weitere Argumente gegen oder für die Verfassungsqualität des Grundgesetzes habt, können wir natürlich gerne diskutieren! :)
Generell gilt: wenn ihr zu diesem oder anderen rechtlichen Themen Fragen habt, stellt sie immer gerne! Und wenn ihr Kritik, Lob oder Anmerkungen habt, freue ich mich auch immer sehr :)
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Guter Beitrag, den ich resteemen möchte.
Der Absatz zu "Der Name Grundgesetz hat seinen Ursprung in der damaligen Situation" läßt mich ein wenig an Neusprech denken. Denn sprachlich ist der Fall, weil allgemeinverständlich(er), klar: Grundgesetz statt Verfassung.
Stünde dort nicht etwas von "kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt", so hätte sich mir die Frage gestellt, wie, wann und wo sich das besagte Volk sich dieses GG gab.
Schreibe doch bitte mal etwas zur Religionsfreiheit! Steht diese über dem Rechte; darf Religion alles/vieles? Dürfe beispielhaft ein Maya oder Azteke Menschenopfer gem. seines Glaubens in der BRD erbringen?
Beste Grüße.
Edit:
Deine Überschrift ist wegen der Schweiz, Österreich uam. unschön.
man da hat ja jemand das Grundgesetz und sein Vorwort gelesen. WoW naja bald feiern wir Geburtstag, und bald, aber bald(außer es ist Tatsache nur noch Wahlbetrug oder Diktatur) ohne CDU als Regierungspartei.
70 Jahre BRD 23.05.1949
Hm... Da bin ich mir nicht so sicher. In den aktuellen Umfragewerten liegen CDU/CSU bei ungefähr 30 %.
dann wer das Wahlbetrug und Meinungsmache.
Meinungsmache natürlich. Es ist schließlich Politik.
Wahlbetrug denke ich aber nicht. Es gibt immer wieder Menschen, die von solchen Umfragen erstaunt sind. Allerdings darf man nicht den Fehler machen, von seiner eigenen Blase auf ganz Deutschland zu schließen.
Vielen Dank dafür! :)
Ja, ich denke, dass das ein interessantes Thema ist! Ich werde das in einer der nächsten Folgen mal behandeln. Momentan hab ich aber auch so einiges zu tun, deshalb kann ich noch keinen Termin versprechen. Nur so viel vorweg: Menschenopfer sind natürlich nicht erlaubt ;-)
Da hast du natürlich Recht! Ich schreibe generell nur über das deutsche Recht, da ich nur dieses kenne. Trotzdem werde ich das ändern und versuchen, solche Formulierungen in Zukunft zu vermeiden. Danke für den Hinweis!
Was, ein Maya, und sei es einer der sich auf alte Zeiten rückbesinnt, darf in der BRD den wichtigsten Brauch der Maya-Religion, das Menschenopfer für den Sonnenaufgang, nicht tätigen? :-O Der Arme! ;)
Man hätte die ganzen heutigen Diskussionen und Reichsbürgereien verhindern können, hätte man bei der Wiedervereinigung über das Grundgesetz abstimmen lassen. Mit Sicherheit hätten weit über 70% dafür gestimmt.
Ich glaube, da hast Du nicht verstanden, was die verunglimpfend bezeichneten Reichsbürger vertreten
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Vermutlich hätten viele Reichsbürger dann an der Abstimmung an sich etwas auszusetzen gehabt. Aber ein paar Probleme damit hätte das vermutlich schon verhindern können. Ich weiß nur nicht, um wie viele Monate sich die Wiedervereinigung dadurch verzögert hätte und ob es das wirklich wert gewesen wäre.
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Kann gut sein.
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Ein wunderbarer Artikel. Danke dafür @lammbock. Das ist mir auch einen Resteem wert (Danke für den Tipp @taldor).
Vielen lieben Dank :)
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Ja hätte man abstimmen lassen, hätten wir nicht diese REICHSBÜRGER? Warum werden die nicht alle eingesperrt wenn die doch gegen die Verfassung verstoßen? Anstelle verlangt der Staat von REICHSBÜRGER 5€ am Tag Gebühr, wenn die ihren Personalausweis abgeben.
Alles komisch
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Um genau zu sein, verstoßen Reichsbürger nicht direkt gegen die Verfassung, sondern erkennen sie nur nicht an. Das Grundgesetz bindet nämlich erst einmal nur die staatliche Gewalt, nicht den Bürger selbst. Eingesperrt werden Reichsbürger wie alle anderen auch dann, wenn sie etwas strafbares getan haben. Häufig sind das Urkundenfälschung, Erpressung und Beleidigung. Ich selbst war vor kurzem bei einer Verhandlung mit einem sogenannten Reichsbürger. Das war interessant, aber auch etwas traurig.
Das hat mit dem Grundgesetz an sich aber relativ wenig zu tun ^^
Stimmt, da geb ich dir Recht
Diese Worte hört/liest man als Jurist immer gerne ;-)
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Nur weil ich dir recht gebe ,heißt es nicht das du recht hast.😇
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Diese Antwort würde ich mir als Jurist nochmal genauer überlegen. Wenn man das Grundgesetz kennt - und das setze ich bei einem Juristen, auch angehenden Juristen, voraus - sollte man bei einer einseitigen Wegnahme, auch wenn es nur 5€ sind, genauer überlegen, ob das mit dem Grundgesetz in Verbindung gebracht wird und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssten.
Ich habe meine Worte bewusst so gewählt.
Primär kommt es auf die jeweilige Norm an, die diese Gebühr regelt. Vermutlich irgend eine Verwaltungsnorm. Wenn es danach rechtmäßig ist, ist auch die Gebühr rechtmäßig.
Im Rahmen dessen prüft man aber natürlich, ob die Eingriffsnorm und der konkrete Verwaltungsakt verfassungskonform ist. Aber das muss man ja bei jedem Gesetz! Indirekt hat es daher natürlich etwas mit dem Grundgesetz zu tun. Klar. Deswegen aber zu sagen, dass das mit dem Grundgesetz an sich viel zu tun hat, halte ich für falsch.
Ich bleibe also bei meiner Antwort :)
Eine Eingriffsnorm setzt eine Legitimationsnorm voraus. Wir leben in einer Welt der einseitigen juristischen Ordnungen. Deren inneres Prinzip ist die Ableitung von Rechtsfolgen aus einer gesetzlichen Ermächtigung zum staatlichen Handeln, welche in strenger Verbindung stehen. So setzt die Legitimität einer Rechtsfolge immer die Legitimität des dazu ermächtigenden Gesetzes und dieses die Legitimität des Gesetzgebungsorgans voraus, denn nach dem Grundgesetz herrscht "Gesetz und Recht". Sie sind also untrennbar miteinander verbunden. Eine Eingriffsnorm ist ohne Grundgesetz nicht denkbar und kann nicht getrennt betrachtet werden.
Das streite ich ja alles nicht ab. Natürlich gibt es eine notwendige Verbindung zwischen Eingriffsnorm und Grundgesetz.
Aber das gilt eben für alle (Eingriffs-)gesetze. Im Vergleich zu den anderen Gesetzen hat eine solche Eingriffsnorm nicht mehr mit dem Grundgesetz zu tun als diese. Im Gegenteil gibt es andere Normen, die noch stärker mit dem Grundgesetz verknüpft sind. In dem Fall der 5 € Gebühr sehe ich spontan kein besonderes Grundrecht eröffnet (nur die allgemeine Handlungsfreiheit), so dass auch hier keine besonders starke Verbindung besteht. (Wie z.B. bei der sehr enge Verbindung zwischen der Beleidigung und der Meinungsfreiheit durch die Wechselwirkungslehre.)
Daher finde ich es nach wie vor richtig zu sagen, dass es relativ (also gemessen an dem, an dem, was üblicherweise zu erwarten ist) wenig mit dem Grundgesetz zu tun hat.
Ich weiß jetzt nicht was es genau mit den 5€ auf sich hat, ich nehme sie nur als Beispiel auf, weil sie als Zwangszahlung vorgestellt wurde. Aber was eine einseitig gesetzte Norm zur Bezahlung von 5€ für „Nichts", mit Handlungsfreiheit zutun hat, ist für mich nicht schlüssig. Handlungsfreiheit setzt auch die Möglichkeit voraus, nein sagen zu können. Selbst wenn eine Gegenleistung angeboten wird, besteht bei Handlungsfreiheit auch die Möglichkeit das Angebot abzulehnen. Es gibt auch kein stillschweigendes Geschäft, dass nicht durch konkludentes Handeln beendet oder eröffnet werden könnte.
Diese von Dir geäußerte Argumentation erschließt sich mir jetzt nicht.
Das war doch das Beispiel von @der-prophet über das wir reden. Von dem ich gesagt habe, dass das relativ wenig mit dem Grundgesetz an sich hat. :D
Es geht eben darum. dass es einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit darstellt. Das ist die materielle Verknüpfung mit dem Grundgesetz.
Wenn wie hier kein anderes Grundrecht eröffnet ist (z.B. die Religionsfreiheit oder Meinungsfreiheit) greift man auf die allgemeine Handlungsfreiheit zurück. Diese besagt mehr oder weniger, dass man tun und lassen kann, was man will. Art. 2 I GG ist damit sozusagen ein Auffanggrundrecht. Man kann also sagen, dass hier die Verbindung zwischen der Eingriffsnorm und dem Grundgesetz relativ gesehen etwas schwächer ist, weil es auch der Schutz tendenziell ist.
In einem zweiten Schritt prüft man, ob durch das Gesetz oder den Bescheid in diese allgemeine Handlungsfreiheit eingegriffen wird. Das wird hier wohl zu bejahen sein.
Und schließlich prüft man, ob der Eingriff verhältnismäßig ist. Das ist meist der Kern der Prüfung. Dazu müsste man sich die Vorschrift genau ansehen.
Im konkreten Fall könnte man evtl tatsächlich argumentieren, dass diejenigen, die ihren Personalausweis hinterlegen, konkludent den Gebühren zustimmen. Es gibt so etwas wie einen Verwahrungsvertrag. Die Betroffenen könnten das "Angebot" dadurch ablehnen, dass sie den Ausweis eben nicht hinterlegen. Zumindest im Zivilrecht ist dazu manches umstritten, wenn man einen kostenpflichtigen "Service" wahrnimmt, obwohl man nicht bereit ist, etwas zu zahlen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das Ganze wie ein Verwahrungsvertrag konzipiert ist, so dass es darauf vermutlich gar nicht ankommt.
Hab mir das mit den 5€ mal durchgelesen. Diesen Vergleich sollten wir verwerfen, denn er ist so skurril das es sich nicht lohnt. Da scheint auf allen Seiten der Beteiligten tatsächlich das Hirn auszusetzen, auf der Protestseite, wie auch auf Seiten der Politik und dem BMJ. Diese Gruppierungen bringe ich auch nicht mit den Bürgern in Zusammenhang, so wie ich diese als Widerstandsbewegung assoziiere. Dann sprechen wir von ganz unterschiedlichen Gruppierungen. Diese, welche in Thüringen zu der Gruppe gezählt werden, sind Mitläufer im Sinne ich habe gehört und Trittbrettfahrer, die sich noch nie ernsthaft mit dieser Thematik auseinandergesetzt haben und sich Bruchteile zusammenbasteln, zum Leidwesen derer, die tatsächlich wissen was sie tun.
Da verwundert es nicht, dass keine vernünftigen Diskussionen zustande kommen, wenn solche entschuldige meine Wortwahl „Dummköpfe“ das Feld beherrschen und das bei allen Beteiligten; obwohl dieses Thema tatsächlich eine hohe Brisanz aufweist, die es zu lösen gilt. Denn juristisch ist das Ganze nicht annähernd sattelfest und mit Unmengen an Widersprüchen und Rechtsbrüchen durchzogen, bis hin zum organisierten Betrug, der nicht mehr geheilt werden kann.
Quo vadis Jurisprudenz
Ich habe mich auch mal vor zwei Jahren mit der REICHSBÜRGER Bewegung beschäftigt und sogar mich mit einem Bewährungshelfer darüber unterhalten. Der sagte mir das der ganze HARZ voll mit REICHSBÜRGER ist. Und die offiziellen Zahlen das REICHSBÜRGER hauptsächlich in Bayern und Thüringen sind, stimmt einfach nicht.
Es ist vieles komisch in diesem Staat Deutschland. Selbst mein Lieblings ANWALT sagte mir staatliche Institutionen wie Gericht, Berufsgenossenschaft sind korrupt.
Der eine Post vom @wissenskrieger wirft auch viele Fragen auf z.b. das die BRD kein Staat ist oder der erste bzw. Zweite Weltkrieg immer noch nicht zu Ende ist.
Ich kann mir mittlerweile gut vorstellen das dies der Grund ist warum hier in Deutschland soviel komisch ist. Als das Deutschland tatsächlich noch eine Besatzungszone sein könnte.
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Die Definition, was ein Staat ist, oder sein soll ist bereits ca. 250 Jahre alt. Eigentlich kann dir keiner mehr schlüssig erklären, was dieses Gebilde wirklich ist. Wenn man alle diese Kunstbegriffe Staat, Volk, Hoheitlichkeit rausnimmt, was bleibt dann noch übrig? Nichts anderes als ein Dienstleistungsbetrieb. Aber ein Dienstleistungsbetrieb der besonderen Art. Ein Konzernmonopol mit Einheitskasse. Wucher, Korruption und Willkür sind bei solch einem Konstrukt fast ein Selbstläufer und da machen die Gerichte keine Ausnahme, denn sie sind ein besoldeter Teil des Konzerns. Nur gut, dass sich dieses Gebilde gerade selbst den gar ausmacht.
Selbst den gar ausmacht ist gut....
Bei den meisten STAATEN gibt es Waffen Verbote für die Bevölkerung.
D.h. die durchsetzende GEWALT hat der Staat, mit den Organisationen Polizei und Militär.
Das heißt das ein Staat mit wenigen Menschen und hoch modernen Waffen den Bürger der keine Waffen besitzen darf(Ausnahmen Jäger,Sportschützen) leicht kontrollieren kann.
Ein Staat ist für mich eine Pseudo Demokratie.
Vielleicht muss man irgendwann nach LIBERLAND auswandern...😇
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Das ist ein Fakt, denn wer eine Listenwahl als demokratisch bezeichnet, hat Demokratie nicht verstanden. Wir haben bereits im Jahre 1999/2000/2002 das Wahlgesetz in Punkto Listenwahl in seine Bestandteile zerlegt und unwidersprochen nachgewiesen, dass diese Listenwahl weder Art. 38 GG entspricht noch mit den Grundrechten - besonders Art. 3 GG um nur ein Beispiel zu nennen - zu vereinbaren ist. Und mit diesem Vorgang auch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz auseinandergenommen. Sie Teil 1-10 in #mein-fall und auch in #freie-gesellschaft. Bezüglich des BverfGG auch nochmal hier.
Bei Staatskonstrukten geht es tatsächlich nur darum, wer die Pistole in der Hand hat, also um die Macht des Stärkeren. Letztendlich wie bei den Tieren und nicht wie bei zivilisierten Menschen.
Und solange es ein öffentliches und ziviles Recht gibt bleibt diese Veranstaltung eine Lachnummer.
Denn, etwas unterscheidet das öffentliche Recht vom Privatrecht wesentlich, nämlich das Prozessverfahren: Ist der Gewöhnliche A der Ansicht, der Gewöhnliche B schulde ihm etwas, und ist B der Ansicht, er schulde dies nicht, so verweist das Privatrecht die beiden Streithähne auf den Zivilprozessweg. Das heisst A kann mit seinem Ansinnen nicht einfach auf B losgehen, sondern hat sich an einen unabhängigen Richter zu wenden, dem er sein Anliegen vortragen, dem er die Gründe seines angeblichen Rechts darlegen und Unklares zuerst noch beweisen muss. So errichtet der Zivilprozess eine sinnvolle Hürde gegen selbstherrliche Eigenmacht.
Ganz anderes nun wieder das öffentliche Recht: Wenn die First Gang (Regierung) von einem anderen etwas will, so fordert sie ihn einfach schriftlich dazu auf und überschreibt den selbst verfassten Wisch mit „Verfügung“, und schon hat sie einen durchsetzbaren Rechtstitel.
Zwar enthält diese Verfügung meist eine sogenannte Rechtsmittelbelehrung, wonach der Konflikt einem Richter unterbreitet werden könne. Doch – Gipfel des Zynismus – die Parteirollen bei diesem Gerichtsprozess sind vertauscht. Es muss nicht die First Gang die Hürde des Gerichtsprozesses überwinden, sondern es wird dem Angegriffenen diese Hürde in den Weg gestellt, um sich gegen die Eigenmacht der First Gang zu wehren. (Die Juristen profitieren wohl erheblich davon, aber das wäre jetzt die Betrachtung der Feinheiten, ein ganz anderes Thema.)
Und damit nicht genug. Entschliesst sich der Angegriffene trotz all dieser Widerwärtigkeiten zur Anrufung des Richters, so wird dieser Richter – von wem wohl eingesetzt? Du hast es erraten: Von der Gangsterbande!
Der Richter steht auf ihrer Lohnliste. Das hindert ihn aber nicht daran, während der Gerichtsverhandlung ein ernsthaftes, wenn es sein muss auch einmal ein gütiges oder ein verständnisvolles Gesicht zu machen und vorzuspielen, er sei der unabhängige Richter, der seinen angriffigen Brotgeber gleich unvoreingenommen behandle wie dessen angegriffene Opfer.
Im Privatrecht und seinem Zivilprozess wäre dies völlig undenkbar. Stellen Dir vor, ein Gewöhnlicher A liege mit einer grossen Privatfirma B im Streit, etwa mit seiner Bank, die ihn schlecht beraten hat und die er nun auf Schadenersatz verklagt; und stell Dir weiter vor, die zuständigen Richter seien Angestellte eben dieser Bank – siehst Du da irgend einen Grund, diese Richter nicht als befangen zu erklären? Und stell Dir nun vor, man würde Dir entgegenhalten, die Bank habe da eigens eine „Gewalten-Trennung“ eingerichtet mit einer strikt separierten Beurteilungsabteilung, die zwar vollständig von der Bank bezahlt und administrativ betreut werde, die aber von ihrer Funktion her strikt darauf getrimmt sei, völlig unabhängig zu urteilen; und dies auch dann, wenn die Bank selbst als Streitpartei vor Dir steht. – Gäbe es da irgendeinen Grund, nicht laut herauszulachen? Der Zivilprozess jedenfalls würde dieser lachhaften Veranstaltung ein schnelles Ende setzen.
Im Ergebnis lässt sich jedenfalls feststellen, dass die Gangsterbande alle Rechtshebel gesellschaftlicher Macht – Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Durchsetzung – in ihrer Hand hat. Merkwürdig bloss, dass man diese Gewalten-Ballung just „Gewalten-Trennung“ nennt und sich gern auch hier wieder feierlich auf historische Meilensteine beruft. Etwa auf Montesquieu mit seinem „De l’esprit des lois“, der sich in jener vorrevolutionären Zeit sehr grundsätzlich mit dem Phänomen staatlicher Gesetze und überstaatlichen Rechts befasste und zum Schluss kam, es sei gefährlich, wenn der König die Gesetze mache, die ihn ja eigentlich leiten sollten. Es brauche eine Trennung von Gesetzgebung und Regierung.
Dass just die First Gang, die heute König, Gesetzgeber und Richter zugleich spielt, sich auf solche Quellen beruft, zeigt ihren gleichsam institutionalisierten Zynismus:
Sie hat keine Hemmung, den rechtsstaatlichen Grundsatz der Gewaltentrennung zu beschwören und sich im gleichen Atemzug für jede der drei Gewalten zuständig zu erklären. Bemerkenswert, was uns da aufgetischt wird!
Bitte bring dies noch mal als einen POST auf die BLOCKCHAIN!
Ja so sehe ich dies auch.
Ich hätte @lammbock schon mal geschrieben das, mein Vater 10 Jahre gegen den deutschen Staat klagte. Weil er mit seiner klärgrube nicht ans öffentliche abwassernetz abgeschlossen werden wollte. Beivdwe vorletzten Verhandlung nahm ihn der Richter zur Seite und sagte.
Er weiß das er gegen Gesetze verstößt, aber er wurde gezwungen gegen meinen vater zu entscheiden. Er möge sich mal einen republikanischen Anwalt suchen.
Dieser Anwalt schrieb dann nur ein Brief, seit her gibt der Staat (abwasserzweckverband)Ruhe. Allerdings habe ich den Brief nie gelesen
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Hatte ich bereits hier nur etwas ausführlicher und vor 11 Monaten auch schon
Ich kann deine Ausführungen in vielen Punkten schlicht nicht nachvollziehen:
Zum Beispiel:
Wie stellst du dir denn eine Rechtsordnung ohne öffentliches Recht vor? Ich wüsste spontan nicht, wie das funktionieren könnte.
Wer sollte die Richter denn bezahlen, wenn nicht der Staat? (Tatsächlich wären Richter sehr schnell erbost, wenn der Staat versuchen würde, sich in ihre Entscheidungen einzumischen. Die Unabhängigkeit ist ihnen wichtig.)
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@zeitgedanken hat schon über 40 Artikel dazu geschrieben.
@indextrader24 hat hier all die Links gesammelt.
Zusätzlich empfehle ich das Buch Die freie Gesellschaft von Dr. Dietrich Eckhardt.
Die Bücher von Stefan Blankertz.
Sein Buch Das libertäre Manifest gibst sogar (legal) kostenlos.
Zusätzlich die Bücher von David D. Friedman.
Sein Werk The Machinery of Freedom stellt er auch kostenlos zur Verfügung.
Wenn Du da durch bist, dürften deine Fragen beantwortet sein.
Ich denke @stehaller hat deine Frage beantwortet. Du hast nun bestimmt 1000 Seiten Material, wie sich solch eine freie Gesellschaft organisieren könnte.
Bitte vote Kommentare mit Max. 0.001 STEEM! Ich schreib mal später nen erklär Post... alles was unter 0.023 Dollar gevotet wird, wird nicht ausbezahlt!
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Wegen den 5€ ,
Ich bezog mich auch diesen Post von mir, bzw. Auf den Link in diesem Post.
https://partiko.app/der-prophet/ich-musste-so-lachen-als-ich-die-im-radio-hrte-lfrufmv0?referrer=der-prophet
Und dafür hat die Politik Jahre gebraucht dieses gesetz zu beschließen.
Ps. Wegen meine Selbständigkeit seit dem 01.03 hat sich meine regionale Müllentsorgung gemeldet. Ich durfte jetzt einen Antrag ausfüllen. Ob ich für mein Gewerbe eine zusätzliche Mülltonne haben muss/will. Um den Antrag bearbeiten zu lassen darf/muss ich auch gleich 20€ bezahlen. Obwohl ich von denen gar nichts will!
Ich weiß jetzt natürlich nicht was du für ein Gewerbe betreibst und welcher Müll dort anfällt. Also bei uns steht ein Container der mit der lokalen Müllentsorgung nichts zu tun hat. Dafür war auch kein Antrag notwendig. Den Entsorger suche ich mir selbst aus und habe hierfür einen Vertrag mit dem Entsorger geschlossen. Gebühren für einen Antrag sind nicht angefallen. Vor allem, wofür einen Antrag?
Ich mache seit dem 01.03 einen Hausmeisterservice/ Subunternehmer Service/ Bodenleger, Laminat verlegen/Raumaustatter, Tapezieren.
Ich werde ein einzel Unternehmen bleiben.
Dafür sollte ich einen Antrag für ne Mülltonne ausfüllen. Weil Gewerbetreibende ihren Müll nicht mit Hausmüll mischen dürfen.
Verstehst du den Irrsinn... drucke ich etwas privat aus kommt's in meine private Mülltonne....
Drucke ich ne Rechnung aus für mein Gewerbe muss dies in meine Gewerbe Tonne 😂😂😂
Es ist so traurig....
Und wenn ich Laminat oder tapetenreste habe ist es so viel das ne Mülltonne nicht reichen würde. Also ist es logisch diesen Müll gleich kostenlos auf dem Wertstoffhof abzugeben.
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Du hast mir heute einen dieser "Es besteht noch Hoffnung"-Momente beschert. Der kommt in den letzten Jahren beim Lesen im Netz leider immer seltener vor. Von daher gut zu sehen, dass hier jemand mit Interesse für Recht ein wenig schreibt und dann gleich ein solch "heißes" Thema anfasst. Dies deckt sich absolut mit der Einschätzung des Recht-Professor damals an der Uni, der das Thema aber eher zum Spaß behandelete und die Idee des Reichsbürgers noch nicht in aller Munde war.
Am Ende streitet man sich über unnötige Formalismen. Der Charakter ist eindeutig und damit ermüden solche Diskussionen eben auch immer schnell.
Klares resteem! ;) Hätte Dir ein Delegate angeboten, aber Du bist scheinbar schon gut versorgt um ausreichend kommentieren zu können :)
Danke für dieses tolle Kompliment! :)
Ja, rechtlich ist das soweit ich das überblicke eigentlich auch unproblematisch und daher unter Juristen unumstritten.
Genau das!
Vielen Dank :)
Ja, ich habe hier bereits echt viel Unterstützung erhalten, so dass ich wirklich genug posten und kommentieren kann.
Das dieses Grundgesetz Verfassungsqualität hat, ist unumstritten. Ob dieses Grundgesetz erfüllt ist, ist eine ganz andere Frage, auf die ich in meinem Kommentar jetzt nicht eingehen kann.
Ich hoffe es ist mir erlaubt, als Nichtdeutscher zu diesem Thema etwas beizutragen. Was ich bei der ganzen "Reichsbürger Debatte“ anprangern muss, ist die Tatsache, dass alles was etwas staatskritischer ist in diese Ecke gedrängt wird.
Auch wird nicht unterschieden, was den nun tatsächlich ein „Reichsbürger“ ist, zumal dieser Begriff ein Kampfbegriff der öffentlichen Hand ist und nicht von dieser Gruppierung selbst stammt. Die meisten verorten diese im Nazireich, mache unterscheiden dabei etwas mehr und verorten diese in der Zeit vor 33 und ganz wenige verorten diese vor 1918.
Wie sie sich tatsächlich zusammensetzt, werden wir wohl nie genau festlegen können.
Die Frage, die tatsächlich gestellt werden muss ist doch: Woher stammt die Auffassung, dass dieses Grundgesetz keine Verfassung sei?
Die Antwort ist sehr leicht gefunden, wenn man sich mit diesem Thema auseinandersetzt. Carlo Schmid, einer der führenden Mitglieder des Parlamentarischen Rats, selbst hat diese Trennung vollzogen und hatte dabei auch eine absolut breite Zustimmung der Mitglieder des Parlamentarische Rates erhalten. Ich verweise dazu auf Band 9 (Plenum) „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle. Zweite Sitzung des Plenums 8. September 1948 Seite 20-46
Er hat exakt den Unterschied zu einer Verfassung dargestellt. Er unterscheidet zwischen Organisation und Konstitution. Die Charte von Ludwig XVIII wurde auch Verfassung genannt, obwohl diese am 4. Juni 1814 aufoktroyiert wurde. Nachzulesen in „Les Constitutions de la France. Paris 1964 Seite 68.
Auch war es Schmid, der das Potsdamer Abkommen klar und unmissverständlich herausgearbeitet hat.
Ebenso ist es Schmid zu verdanken, dass bestimmte Gruppen von einem Konstrukt BRD sprechen und nicht von einem Staat. Denn selbst im parlamentarischen Rat war man sich nicht sicher, ob man dem was zu erarbeiten ist überhaupt einen Namen geben soll.
Ich will hier nicht die gesamten Protokolle der Par.Rats zusammenfassen, das würde den Rahmen sprengen.
Ich möchte nur darauf hinweisen, das man sich bei Interpretationen nicht zu weit aus dem Fenster lehnen sollte und diesen Vorgang nur oberflächlich darstellen. Man könnte schnell in Halbwissen und Halbwahrheiten landen.
Es ist nicht verwunderlich, warum es, besonders seit der Wiedervereinigung, zu solchen starken Protesten kam was man heute Reichsbürgerbewegung nennt und mit ca. 15.000 Anhängern beziffert. In Wirklichkeit sind es ein paar 100.000, nur wenige davon gehen massiv vor.
Entstanden ist dieser Widerstand vorwiegend von Menschen, deren Ursprung in Pommern, Schlesien usw. liegt. Also der Teil der Bevölkerung die als Flüchtlinge in den Westen Deutschland fliehen mussten und alles in ihrer Heimat verloren hatten. Als klar wurde, was man den nun wiedervereinigt fühlten sich genau diese Menschen betrogen und verraten. Dort ist der Ursprung des Protestes gegen die Bundesrepublik entstanden. Das viele auf diesen Zug aufgesprungen sind, ändert nichts an der Tatsache, dass dieses Grundgesetz keine Verfassung im Sinne eines Bürgervertrages ist.
Und wenn man an eine Verfassung nach dem Vorbild Rousseau denkt, sollte man berücksichtigen:
Also eine Zustimmung von 70% oder 80% reicht wohl auch dafür nicht aus.
Und wenn man von demokratischer Verfassung im klassischen Sinne des Wortes sprechen will, sollte man nicht die Teilung von Gewalten vergessen, denn schon in der französischen Verfassung vom 3. September 1791 stand geschrieben:
Da wären wir beim nächsten Thema, auch sehr spannend.
Ich habe morgen eine Klausur und kann daher nur knapp antworten.
Das verstehe ich nicht.
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Das sehe ich ganz anders, es ist durchaus eine rechtliche Frage, vor allem wenn man von Demokratie spricht. Nach heutigem Verständnis ist es doch so, dass wenn drei an einem Tisch sitzen und einer etwas hat, was die anderen 2 begehren, bei demokratischer Abstimmung 2 sich dazu bewegen lassen dem einen dieses begehrte wegzunehmen.
Gibt es in der Bundesrepublik eine Gewaltenteilung? Spannende Frage
Du contrat social ou Principes du droit politique
Klare Antwort, Nein. Es ist lediglich ein Organisationsschema. Und was im deutschen darunter verstanden wird, findet man im Deutschen Kolonial Lexikon von 1903. Den Mitgliedern des Parlamentarischen Rats genauestens bekannt. Es gibt auch ein britisches Protokoll zum Grundgesetz, das die Unterscheidung von Grundgesetz und Verfassung nicht kennt. Aber die Deutschen kennen diesen Unterschied sehr genau, haben sie diesen doch selbst praktiziert.
Ich habe morgen eine Klausur und kann daher nur knapp antworten.
Das verstehe ich nicht.
Na klar!
Es ist richtig, "Reichsbürger" wird oft verallgemeinert benutzt und ist keine Selbstbezeichnung.
Ich habe gerade nicht die Zeit, das zu lesen. Was im Vorfeld gesagt wurde hat auch mehr damit zu tun, als was man das Grundgesetz zu dieser Zeit verstanden hat. Für die Frage, was das Grundgesetz ist, ist das nicht so relevant. Aus Zeitmangel gehe ich daher darazf nicht ein.
Klar. Man könnte wohl bei jedem Punkt noch weit ins Detail gehen. In meinem Beitrag sollte es aber nur darum gehen, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist.
Bürgervertrag? Wie meinst du das?
Das ist eher eine philosophische Ansicht als ein rechtliche Frage. Da es niemals eine Einstimmigkeit gibt, wäre eine Verfassung danach absolut unmöglich. ^^
Da verstehe ich den Zusammenhang gerade auch nicht ganz
Man merkt jedenfalls, dass du dich mit dem Thema sehr beschäftigt hast! :)
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Als Bayer sehe ich ja die entscheidende Tragödie in der Reichsgründung von 1871.
Damit hat die ganze Tragödie des 20. Jahrhunderts angefangen.
König Ludwig II. hat es ja vorausgesehen.
Die Reden der bayerischen Parlamentsabgeordneten, die sich dagegen ausgesprochen haben gibt es als Buch. Sehr interessantes Zeitdokument.
Bitte gebe mir den Titel dieses Zeitdokuments. Suche ich schon lange
Ich selbst besitze dieses Buch nicht, aber wir hatten es damals in der Uni Bibliothek.
Ich hatte es auch schon vergessen, aber vor ein paar Monaten habe ich das Buch von Wilfried Scharnagl - Bayern kann es auch allein gelesen und darin wird sehr viel aus dem Buch zitiert.
Momentan bin ich aber nicht in Landshut. Ich kann Dir den Titel erst in zwei Wochen raussuchen.
es drängt nicht, nur nicht vergessen. Ich nehme an, du machst ein bisschen Urlaub, viel Spass.
Und das es Bayern auch allein kann, sage ich schon lange. Selbst eine eigene Armee könnte sich Bayern leisten. Das was Bayern an Länderfinanzausgleich bezahlt, ist fast die gleiche Summe, wie die Schweiz für sein Rüstung ausgibt.
Naja, ich nutze die 2 Wochen Osterferien, um bei meinem Buch weiterzukommen. Dazu habe ich auch eine ganze Kiste mit Büchern bei mir, aber eben nicht das das Du brauchst.
Man kann auf der Amazonseite die Literaturliste in der Buchvorschau sehen.
Ich bin mir ziemlich sicher, es müsste dies hier gewesen sein.
Bayern ist mir schon wieder zu groß.
Niederbayern würde mir ja auch schon reichen.
Oder sagen wir ein bayerischer Monarch plus 7 relativ autonome Regierungsbezirke.
ungefähr wie Liechtenstein.
Und was für schöne Banknoten Bayern bis zur Auflösung der bayerischen Notenbank im Jahr 1935 hatte.
Im Kaiserreich gab es 33 private Notenbanken.
Damals konnte man es sehr schön sehen, dass die Mark eben nur ein Wertmaß wie Meter oder Kg war.
Ich denke, dass du nicht im Besitz des gesamten Bandes zum Parlamentarischen Rat bist, Ist auch sehr teuer. Aber dieses von mir genannte Protokoll gibt es auch hier zum anhören und ist wortgetreu zu den Protokollen.
Congratulations @lammbock!
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Die Rede von Carlo Schmidt (SPD) vor der parlamentarischen Rat, kann sich jeder auf Youtube anhören. Diese Rede ist unbestritten ein Zeitzeugnis.
Ich kann schon garnicht mehr mitzählen, wie oft ich die Diskussion hatte, ob wir eine Verfassung haben.
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